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   BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B   

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BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B (https://dejure.org/2019,48261)
BSG, Entscheidung vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B (https://dejure.org/2019,48261)
BSG, Entscheidung vom 26. November 2019 - B 2 U 122/19 B (https://dejure.org/2019,48261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - begründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht gem § 103 SGG - Ablehnung eines Beweisantrags - ohne hinreichende Begründung - objektive Sicht - Einholung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - begründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht gem § 103 SGG - Ablehnung eines Beweisantrags - ohne hinreichende Begründung - objektive Sicht - Einholung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10, vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Um den Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu bezeichnen (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) muss die Beschwerdebegründung (a) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnen, (b) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (c) die Tatumstände darlegen, die den Beweisantrag betreffen und weitere Sachaufklärung erfordert hätten, (d) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (e) schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG also von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem für den Kläger günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, wenn es das behauptete Ergebnis der unterlassenen Beweisaufnahme gekannt hätte (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN und Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 181/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler:

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Dabei ist unerheblich, ob das LSG die Ablehnung des Beweisantrags hinreichend begründet hat, sondern es kommt allein darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5; vgl zuletzt Senatsbeschlüsse vom 31.8.2017 - B 2 U 76/17 B - juris RdNr 4 und vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10, vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 325/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - mangelhafte gerichtliche

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10, vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10, vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 48/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Soweit der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist, muss das Gericht von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen (Senatsbeschlüsse aaO und BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - juris RdNr 8) , insbesondere bevor es eine Beweislastentscheidung trifft.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Dabei ist unerheblich, ob das LSG die Ablehnung des Beweisantrags hinreichend begründet hat, sondern es kommt allein darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5; vgl zuletzt Senatsbeschlüsse vom 31.8.2017 - B 2 U 76/17 B - juris RdNr 4 und vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10, vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 76/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler gem

    Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B
    Dabei ist unerheblich, ob das LSG die Ablehnung des Beweisantrags hinreichend begründet hat, sondern es kommt allein darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5; vgl zuletzt Senatsbeschlüsse vom 31.8.2017 - B 2 U 76/17 B - juris RdNr 4 und vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Bei der haftungsausfüllenden Kausalität, die nicht Bestandteil des Begriffs Arbeitsunfall ist, wird sodann geprüft, ob aus dem Arbeitsunfall weitere, psychische Folgeschäden resultieren, für die ein unmittelbarer und rechtlich wesentlicher Ursachenzusammenhang mit dem festgestellten Unfallereignis besteht (vgl BSG Beschlüsse vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 7 und vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 8; BSG Urteil vom 15.5.2012 - B 2 U 31/11 R - juris RdNr 22) .
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2024 - L 8 U 1832/23
    Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung war daher die Einholung eines Gutachtens zur Klärung des ursächlichen Zusammenhangs erforderlich (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B -, juris Rdnr. 6 sowie BSG, Beschluss vom 30.03.2017 - B 2 U 181/16 B -, juris Rdnr. 7).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 152/19 B

    Feststellung einer Berufskrankheit

    Dabei ist unerheblich, ob die Ablehnung des Beweisantrags durch das LSG eine hinreichende Begründung enthält, sondern es kommt allein darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also - objektiv - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5; vgl zuletzt Senatsbeschlüsse vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6, vom 31.8.2017 - B 2 U 76/17 B - juris RdNr 4 und vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 7) .

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache (zugunsten des Beweisführenden) als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unzulässig, völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl Senatsbeschlüsse aaO sowie vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 und BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - juris RdNr 8; vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - juris RdNr 14; vom 7.4.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris RdNr 4 und vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - juris RdNr 13) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2021 - L 14 U 284/17

    Anerkennung von Arbeitsunfallfolgen; Zulässigkeit einer Feststellungsklage;

    Für die Beurteilung zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines arzneimittelinduzierten Kopfschmerzes (ICD-10: G44.4) als (mittelbare) Unfallfolge sowie ggf. zur haftungsausfüllenden Kausalität zwischen dieser Erkrankung und den Gesundheits(erst)schäden ist regelmäßig ein schmerztherapeutisches, nervenärztliches und/oder pharmakologisches Sachverständigengutachten (BSG, Beschluss vom 26. November 2019 - Az.: B 2 U 122/19 B - Rn. 7, 8 - zitiert nach juris) einzuholen.

    Für die Beurteilung, ob ein MOH vorliegt, ist - wie bereits ausgeführt - nach der Rechtsprechung des BSG regelmäßig die Einholung eines schmerztherapeutischen, nervenärztlichen und/oder pharmakologisches Sachverständigengutachten erforderlich (BSG, Beschluss vom 26. November 2019 - Az.: B 2 U 122/19 B - Rn. 7, 8 - zitiert nach juris).

  • BSG, 27.03.2020 - B 9 SB 83/19 B

    Entziehung des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im

    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten war, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag jeweils erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung ausgehend von seiner eigenen Rechtsauffassung aus objektiver Sicht hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 26.05.2020 - B 2 U 214/19 B

    Feststellung eines Arbeitsunfalls eines professionellen Eishockeyspielers

    Es ist dabei unerheblich, ob das LSG die Ablehnung des Beweisantrags aus seiner Sicht hinreichend begründet hat, sondern es kommt allein darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG Beschluss vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5; zuletzt Senatsbeschlüsse vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 und vom 31.8.2017 - B 2 U 76/17 B - juris RdNr 4 sowie vom 30.3.2017 - B 2 U 181/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 12.04.2022 - B 2 U 10/21 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Unabhängig hiervon ist nicht ersichtlich, dass nach Rechtsauffassung des LSG bestimmte Tatfragen durch Zeugenvernehmung klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen (zB BSG Beschluss vom 30.1.2020 - B 2 U 152/19 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 2 U 13/19
    Vielmehr ist die Eingewöhnung durch die Eltern selbst sicherzustellen, vgl. Senat, Beschluss vom 02.04.2020, 2 U 122/19; OLG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017 - 11 U 59/17 - juris, Rn. 48.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - L 21 U 77/18

    Schultersubluxation - Schultersubluxation - Omarthrose - mittelbare Unfallfolge -

    Der Senat sieht sich nicht zur Einholung eines radiologischen Gutachtens aufgrund des Beweisantrages der Beklagten gedrängt, da es sich um einen unzulässigen Beweisausforschungs- bzw. -ermittlungsantrag handelt (vgl. stRspr seit BSG Beschluss vom 31. Juli 1975, 5 BJ 28/75, SozR 1500 § 160 Nr. 5; zuletzt Senatsbeschlüsse vom 26. November 2019, B 2 U 122/19 B, juris Rn. 6 und vom 26. Mai 2020, B 2 U 214/19 B, juris Rn. 7).
  • BSG, 11.04.2022 - B 11 AL 69/21 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formgerechte Bezeichnung

    Unterstellt ein Gericht eine Tatsache als wahr, kann es den hierauf bezogenen Beweisantrag aber ablehnen (vgl BSG vom 26.11.2019 - B 2 U 122/19 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 18.5.2021 - B 1 KR 91/20 B - juris RdNr 10 mwN) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.2021 - I-2 U 122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22176
OLG Hamm, 12.04.2021 - I-2 U 122/19 (https://dejure.org/2021,22176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2021 - I-2 U 122/19 (https://dejure.org/2021,22176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2021 - I-2 U 122/19 (https://dejure.org/2021,22176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pony "international FEI erfolgreich" - Pferdevermittlerin übernahm im Verkaufsinserat ungeprüft diese Angabe des Verkäufers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

    Des Weiteren muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen, d.h. die Anrechnung darf den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

  • BGH, 22.03.2016 - XI ZR 425/14

    Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

    Des Weiteren muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen, d.h. die Anrechnung darf den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Der Makler ist normalerweise berechtigt, sich auf das zu verlassen, was ihm die Gegenseite mitteilt (BGH NJW-RR 2007, 711).

    Er hat in diesem Fall seinen Auftraggeber darüber zu informieren, dass er keine Kenntnisse hat oder nur ungeprüft fremde weitergibt und darf nicht ins Blaue hinein etwas als von ihm geprüft behaupten (BGH BeckRS 2016, 20628; NZM 2008, 218 (219 f.); NJW-RR 2007, 711 (712); 2000, 3642; 1981, 2295 (2296)).

  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

    Des Weiteren muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen, d.h. die Anrechnung darf den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 68; BGH NJW 2016, 2949; NJW 2019, 215; NJW 2020, 1962).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Der Geschädigte soll nicht besser gestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde (Brand in: BeckOGK BGB, § 249 Rn. 69; BGH NJW 2003, 2085).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Ist ein Vertragsverhältnis rückabzuwickeln, sind die vom Geschädigten gezogenen Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung grundsätzlich anzurechnen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 94; BGH NJW 2006, 1582, NJW 2009, 1870; NJW-RR 2015, 275).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Ist ein Vertragsverhältnis rückabzuwickeln, sind die vom Geschädigten gezogenen Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung grundsätzlich anzurechnen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 94; BGH NJW 2006, 1582, NJW 2009, 1870; NJW-RR 2015, 275).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Ist ein Vertragsverhältnis rückabzuwickeln, sind die vom Geschädigten gezogenen Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung grundsätzlich anzurechnen (Palandt/Grüneberg, Vorb. zu § 249 BGB, Rn. 94; BGH NJW 2006, 1582, NJW 2009, 1870; NJW-RR 2015, 275).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15

    Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Er hat in diesem Fall seinen Auftraggeber darüber zu informieren, dass er keine Kenntnisse hat oder nur ungeprüft fremde weitergibt und darf nicht ins Blaue hinein etwas als von ihm geprüft behaupten (BGH BeckRS 2016, 20628; NZM 2008, 218 (219 f.); NJW-RR 2007, 711 (712); 2000, 3642; 1981, 2295 (2296)).
  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19
    Die Vermutung gilt auch dann, wenn sich der Käufer bei richtiger Information in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte (BGH, Urteil vom 15.07.2016, V ZR 168/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95

    Muß ein Makler Größen- und Altersangaben des Objekts prüfen?

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80482
OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19
    Die zum Reisevertragsrecht vor dem Hintergrund des so genannten Kommerzialisierungsgedankens früher vertretene abweichende Auffassung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (vgl. BGHZ 63, 98) hat der inzwischen für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Bestimmung des heutigen § 651n Abs. 2 BGB ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGHZ 161, 389).
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19
    Das ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 106, 28; 86, 212).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19
    Das ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 106, 28; 86, 212).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2020 - 2 U 122/19
    Die zum Reisevertragsrecht vor dem Hintergrund des so genannten Kommerzialisierungsgedankens früher vertretene abweichende Auffassung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (vgl. BGHZ 63, 98) hat der inzwischen für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Bestimmung des heutigen § 651n Abs. 2 BGB ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGHZ 161, 389).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 2 U 122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80481
OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80481)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80481)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2020 - 2 U 122/19 (https://dejure.org/2020,80481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger Bereitstellung eines Platzes zur frühkindlichen Förderung; Fehlende schlüssige Darlegung eines Vermögensschadens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 59/17

    Amtshaftung wegen verzögerter Bereitstellung eines Kindergartenplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 2 U 122/19
    Soweit die Kläger sich für diesen Zeitraum auf eine Eingewöhungszeit berufen, ist eine solche in § 24 SGB VIII nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 29. November 2017 - 11 U 59/17 -, juris, Rn. 48).
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